1.
Aufnahmegebühr
Euro |
Bei Aufnahme
eines Vereines ist eine Aufnahmegebühr zu entrichten |
100,00 |
2.
Jahresbeitrag |
|
Der
Beitrag wird nach der jeweiligen Mitgliederstärke
berechnet. |
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Bis 200
Mitglieder sind pauschal zu zahlen: |
100,00 |
Für
201 bis 500 sind jeweils zu zahlen: |
0,25 |
Für das
501. und jedes weitere Mitglied sind jeweils zu zahlen: |
0,10 |
3.
Ausstellungsgebühr |
|
Bei
Ausrichtung einer genehmigten Ausstellung ist eine Gebühr
zu
entrichten: |
180,00 |
4.
Anwartschaftskarten der KDH / UCI |
|
Anwartschaftskarten
sind nur von der KDH zu beziehen. Der Preis pro
Karte ist: |
0,10 |
5.
Richterblöcke |
|
Richterblöcke
müssen von der KDH bezogen werden. Der Preis pro
Block
beträgt: |
4,00 |
6.
Meldegebühren |
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Die
vom Aussteller zu entrichtende Ausstellungsgebühr beträgt
einheitlich,
in allen Klassen |
30,00 |
7.
Richtergebühren |
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Die
Gebühren für Richter der KDH / UCI sind einheitlich wie
folgt festgelegt: |
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Tagesgeld
(bis einschließlich 40 Hunde) |
55,00 |
über 40,
aber höchstens bis 50 Hunde bekommt der Richter je Hund
zuzüglich:
(mehr als 50 Hunde sollen nicht gerichtet werden, da
ein vernünftiges
Richten dann nicht mehr gewährleistet ist) |
0,50 |
Fahrkosten =
Bahnfahrt 1. Klasse (z.Z.a´ km) |
0,20 |
zuzüglich
einer Pauschale von |
30,00 |
Übernachtung:
Einzel- bzw. auch Doppelzimmer, aber nur gegen Quittung: |
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Wie schon
üblich, sollte die Ausstellungsleitung für einen
Mittagsimbiss
und Getränke sorgen |
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8.
Championatsurkunden |
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Für die
Ausstellung eines Championats - dazu gibt es eine
Championats-
urkunde - sind zu berechnen: |
15,00 |
Nachnahmegebühren
werden gesondert berechnet. |
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