Gebührenordnung


 1. Aufnahmegebühr                                                                                  Euro
 Bei Aufnahme eines Vereines ist eine Aufnahmegebühr zu entrichten

100,00

 2. Jahresbeitrag  

Der Beitrag wird nach der jeweiligen Mitgliederstärke berechnet.

 
 Bis 200 Mitglieder sind pauschal zu zahlen:

100,00

 Für 201 bis 500 sind jeweils zu zahlen:

0,25

 Für das 501. und jedes weitere Mitglied sind jeweils zu zahlen:

0,10

 3. Ausstellungsgebühr  
 Bei Ausrichtung einer genehmigten Ausstellung ist eine Gebühr zu 
 entrichten:

180,00

 4. Anwartschaftskarten der KDH / UCI  
 Anwartschaftskarten sind nur von der KDH zu beziehen. Der Preis pro 
 Karte ist:

0,10

 5. Richterblöcke  
 Richterblöcke müssen von der KDH bezogen werden. Der Preis pro Block 
 beträgt:

4,00

 6. Meldegebühren  
 Die vom Aussteller zu entrichtende Ausstellungsgebühr beträgt einheitlich,
 in allen Klassen

30,00

 7. Richtergebühren  

 Die Gebühren für Richter der KDH / UCI sind einheitlich wie folgt festgelegt:

 
 Tagesgeld (bis einschließlich 40 Hunde) 55,00
 über 40, aber höchstens bis 50 Hunde bekommt der Richter je Hund
 zuzüglich:
 (mehr als 50 Hunde sollen nicht gerichtet werden, da ein vernünftiges
 Richten dann nicht mehr gewährleistet ist)
0,50
 Fahrkosten = Bahnfahrt 1. Klasse (z.Z.a´ km) 0,20
 zuzüglich einer Pauschale von 30,00
 Übernachtung: Einzel- bzw. auch Doppelzimmer, aber nur gegen Quittung:  
 Wie schon üblich, sollte die Ausstellungsleitung für einen Mittagsimbiss
 und Getränke sorgen
 
 8. Championatsurkunden  
 Für die Ausstellung eines Championats - dazu gibt es eine Championats-
 urkunde - sind zu berechnen:
15,00
 Nachnahmegebühren werden gesondert berechnet.